Weitere Meldungen und Informationen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Mieterbundes - http://www.mieterbund.de

Pressemeldungen

04.07.11: Neuer Mietspiegel für den Oberbergischen Kreis!
Wohnungsmarkt in Oberberg weiterhin entspannt

04.07.11: Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten:
Wohnungsbau weiter auf historischem Tiefstand Wohnungsangebot wird knapper, Mieten steigen, Bund muss reagieren

20.03.11: Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten:
BGH schränkt Kündigungsrecht für Vermieter ein: Kein Eigenbedarf für KG- oder OHG-Gesellschafter

20.03.11: BGH zu Schönheitsreparaturen:
Einengung der Farbwahl auf „Weiß“ unwirksam

zum Pressearchiv

11.10.09

Zeitmietvertrag - Zeitmietverträge, in denen eine bestimmte Mietvertragsdauer festgelegt wird, müssen von beiden Vertragspartnern eingehalten werden.

Zeitmietverträge, in denen eine bestimmte Mietvertragsdauer festgelegt wird, müssen von beiden Vertragspartnern eingehalten werden. Auch Mieter können diesen Vertragstyp nicht während der Laufzeit kündigen. Mach Angaben des Mietervereins Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung e.V. muss bei Zeitmietverträgen nach Paragraph 575 Bürgerliches Gesetzbuch neben dem Vertragsbeginn und dem genauen Vertragsende auch ein konkreter Befristungsgrund im Vertrag angegeben sein.

Fehlt dieser Hinweis, hat dies – so der Mieterverein Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung e.V. – zur Konsequenz, dass der Vertrag rechtlich wie ein unbefristeter Mietvertrag behandelt wird. Das bedeutet, der Mieter kann einen derartigen Vertrag jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist, also Dreimonatsfrist, kündigen.

Drei denkbare Befristungsgründe nennt das Gesetz:


Der Vermieter will die Wohnung nach Ablauf der Befristung selber nutzen, Eigenbedarf:


er will die Wohnung abreißen, so umfassend umbauen oder sanieren, dass hier nicht mehr gewohnt werden kann oder


er will die Wohnung – wie früher auch schon – wieder an einen Angestellten seiner Firma vermieten.



Haben Mieter und Vermieter einen derartigen Zeitmietvertrag mit Begründung vereinbart, muss der Mieter am Ende der Laufzeit ausziehen. Er kann sich nicht auf irgendwelche Schutzrechte berufen.


Zu diesem Thema hält der Mieterverein Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung e.V., Bismarckstraße 138, 42859 Remscheid, Telefon 02191 / 385850, während der Bürozeiten Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr die Broschüre „Kündigung & Mieterschutz“ zum Preis von 5,00 € bereit. Rechtsberatung zu diesem und anderen Themen erhalten Mitglieder des  Mietervereins kostenlos.