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Kooperation: Bezieher von Bürgergeld und Grundsicherung können Beratung des Mietervereins nutzen

Remscheider Generalanzeiger (Bericht von Sven Schlickowey)

Geschäftsführer Stephan Gliedner (mi.) und Rechtsanwalt Andreas Herget (r.) vom Mieterverein kooperieren seit Mai mit der Stadt Remscheid. Sozialdezernent Thomas Neuhaus will damit die Mieterrechte von Leistungsempfängern stärken.

Stadt hilft Mietern – und spart Geld

Bezieher von Bürgergeld oder Grundsicherung können in Remscheid seit kurzem die Hilfe des Mietervereins in Anspruch nehmen, wenn sie Probleme mit ihrem Vermieter haben. Möglich macht es eine im Mai geschlossene Kooperation zwischen der Stadt und dem Mieterverein Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung. Man habe festgestellt, dass der Beratungsbedarf der Kunden von Jobcenter und Sozialamt in diesem Bereich zuletzt deutlich gestiegen sei – nicht zuletzt wegen der Energiepreise, berichtet Domingo Estrany-Dressler von der Stadtverwaltung: „Es ging darum, eine möglichst einfache und pragmatische Lösung zu finden.“

Wenden sich Bezieher nun mit leistungsrelevanten mietrechtlichen Problemen an ihre Sachbearbeiter, das können Kündigungen aber auch unklare Nebenkostenabrechnungen sein, kann das Amt eine einjährige Mitgliedschaft im Mieterverein bewilligen. Direkt nach dem Gespräch schicke der zuständige Sachbearbeiter eine Kostenübernahme an den Verein, erklärt Estrany-Dressler, unmittelbar danach könne ein Beratungstermin vereinbart werden.

Das hat für die Verwaltung und das Jobcenter, das von der Stadt und der Arbeitsagentur getragen wird, mehrere Aspekte. Hauptgrund sei gewesen, die Empfänger in ihren Mieterrechten zu stärken, sagt Sozialdezernent Thomas Neuhaus: „Gerade in der aktuellen Situation ist das ein wichtiger Beitrag zur Stabilität der Gesellschaft.“

Daneben erfülle man damit auch einen sozialgerichtlichen Auftrag, sagt Domingo Estrany-Dressler. Die Mitarbeiter im Sozialamt seien zwar im Sozialrecht versiert, nicht aber im Mietrecht. Oft könnten sie gar nicht überprüfen, ob eine Forderung des Vermieters rechtens sei. „Damit können wir den Kunden ja nicht allein lassen.“

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Geld spart. Wenn etwa Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen überprüft werden. Oder sogar Kündigungen abgewendet werden und deswegen Umzüge und Schönheitsreparaturen nicht notwendig sind. Das alles ist Teil der Kosten der Unterkunft, die bei Empfängern von Bürgergeld und Grundsicherung das Amt übernimmt.

In Dortmund, wo es eine ähnliche Vereinbarung schon länger gebe, spare das der Stadt einen sechsstelligen Betrag pro Jahr, sagt Stephan Gliedner, der Geschäftsführer des Remscheider Mietervereins. Und die Unstimmigkeiten zwischen Vermietern und Mietern nähmen derzeit eher noch zu.

„Es kommt immer häufiger vor, dass sich manche Vermieter ihre ganz eigene Rechtsauffassung zusammenstricken“, bestätigt auch Andreas Herget, der Anwalt des Mietervereins.

Während für „normale“ Mitglieder 100 Euro Jahresbeitrag und eine Aufnahmegebühr fällig werden, zahlt die Stadt im Rahmen der Kooperation 80 Euro pro Mitgliedschaft an den Verein. Auch das zähle zu den Kosten der Unterkunft, erklärt Domingo Estrany-Dressler. Das heißt: Mehr als die Hälfte übernimmt der Bund.

Dafür könnten die Jobcenterund Sozialamtskunden das komplette Beratungsangebot seines Vereins in Anspruch nehmen, versichert Stephan Gliedner. Nur die quartalsweise erscheinende Mitgliederzeitung erhalten sie nicht. Und auch die sonst integrierte Rechtsschutzversicherung ist nicht erhalten.

Gehe es doch mal vors Gericht, könne man dies über Prozesskostenhilfe regeln, sagt Sozialdezernent Neuhaus. Ziel sei es aber ohnehin, es meistens gar nicht so weit kommen zu lassen. Das sehe der Remscheider Mieterverein ähnlich, sagt Geschäftsführer Gliedner: Etwa 97 Prozent der Rechtsstreitigkeiten kläre man bisher außergerichtlich.

Der Remscheider Mieterverein ist einer von rund 300 Ortsvereinen unter dem Dach des Deutschen Mieterbund (DMB). Der DMB erfasst, um welche Themen sich die bis zu eine Million Beratungsgespräche pro Jahr seiner Mitgliedsvereine drehen, zuletzt für das Jahr 2022. Spitzenreiter waren mit über 41 Prozent Betriebsund Heizkosten. Mit deutlich Abstand folgten Wohnungsmängel (17 Prozent), allgemeine Vertragsangelegenheiten (11,5) sowie Kündigungen durch den Vermieter und Mieterhöhungen (jeweils 7,9 Prozent).

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