Die satzungsgemäßen Rechte und Pflichten - insbesondere die Zahlungspflicht des Beitrages zum 31. Januar eines Jahres - erkenne ich/erkennen wir an.
Gemäß den Satzungsbedingungen ist eine Kündigung erst nach zweijähriger Mitgliedschaft mit vierteljährlicher Frist zum Jahresende möglich.
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils jährlich im Voraus gezahlt.
Bei nicht satzungsgemäßer Beitragszahlung entfällt der Anspruch auf Mietrechtsschutz. Für das gerichtliche Mahnverfahren wird Remscheid als Gerichtsstand vereinbart.